Kategorien: TV & Streaming

Aus für Geoblocking: Netflix, Spotify & Co. jetzt im EU-Ausland nutzbar

Bislang ließen sich Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Video oder Spotify mit einem in Deutschland abgeschlossenen Abo nur hierzulande in vollem Umfang nutzen. Das ändert sich am Ostersonntag. An diesem 1. April wird das Geoblocking abgeschafft, das den Zugriff auf die Online-Inhalte der Dienste im Ausland verwehrte. Filme und Musik sind mit der Abschaffung dann auch ohne Download überall in der EU wie bei Dir zu Hause online abspielbar.

Das Aus für das Geoblocking ist Teil der Portabilitäts-Verordnung, die am 1. April in Kraft tritt. Ende des Jahres erweitert die EU-Kommission die Regelung um eine zweite Stufe. Dann sollen Käufer auch in ausländischen Online-Shops einkaufen können, ohne auf die deutsche Präsenz des Händlers umgeleitet zu werden.

Geoblocking: Diese Einschränkungen gibt es weiterhin

Wolltest Du im Urlaub bislang ein Video über Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon Video streamen, wurde nicht selten der Satz „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ angezeigt. Das ändert sich ab April. Die Streaming-Anbieter müssen Dir das Angebot innerhalb der EU dann unter denselben Bedingungen wie im Heimatland zur Verfügung stellen. Das heißt, weder die Auswahl an Filmen, Serien und Musik noch die Verfügbarkeit der Inhalte auf bestimmten Endgeräten darf eingeschränkt werden. Die Neuregelung gilt für alle Verträge, auch die, die vor dem 1. April 2018 abgeschlossen wurden.

Der Wegfall des Geoblocking gilt allerdings nur dann, wenn du ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hast. Kostenfrei verfügbare Angebote sind von der Regelung ausgeschlossen. Hier dürfen die Anbieter wählen, ob sie ihre Inhalte nur im Inland oder auch im Ausland bereitstellen. Zudem gilt die Neuregelung nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland. Dir ist es somit nicht erlaubt, ein Abo in Frankreich abzuschließen und dieses dauerhaft in Deutschland zu nutzen, oder umgekehrt. Die Anbieter behalten sich vor, Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu ermitteln, um zu prüfen, ob der Dienst hauptsächlich im Inland genutzt wird. Möglich ist das beispielsweise anhand der Rechnungsadresse, des Zahlungsmittels, Deiner IP-Adresse oder über Deinen Internetprovider.

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