In Deutschland herrschen strenge Gesetze was die Nutzung von Smartphones hinterm Steuer angeht. Doch es kann noch härter zugehen: In unserem Nachbarland Frankreich hat nun ein Gericht entschieden, dass das Smartphone-Verbot auch gilt, wenn der Motor ausgeschaltet ist – eine Verschärfung, da auch bei uns bisher gilt: Ist der Motor aus, darf der Fahrer das Handy benutzen.
Die französische Zeitung Le Figaro berichtet über ein neues Urteil in Frankreich, das Smartphone-Nutzer und Autofahrer hellhörig werden lässt. Ein Franzose hatte gegen ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro geklagt, das er zahlen sollte, nachdem er sein Auto am Straßenrand mit ausgeschaltetem Motor und Warnblinkanlage abgestellt hatte und anschließend zum Smartphone griff und telefonierte. Das Gericht entschied jedoch, dass die Strafe gezahlt werden muss.
Die Begründung des Richters des französischen Kassationsgerichtshofs zu seinem Urteil: Der Autofahrer nehme auch am Verkehr teil, wenn er am Straßenrand parkt und mit ausgeschaltetem Motor telefoniert. Fährt der Verkehrsteilnehmer hingegen auf einen Parkplatz oder telefoniert in seiner Hauseinfahrt, greift die neue Gesetzesauslegung nicht. Der französische Kassationsgerichtshof hat in Frankreich den Einfluss wie in Deutschland der Bundesgerichtshof. Das Urteil kann deshalb in anderen Verfahren als Präzedenzfall gelten. Auch deutsche Autofahrer müssen sich deshalb beim Überqueren der Grenze am Besten umgewöhnen. Das Benutzen eines Telefons während einer roten Ampelphase mit eingebauter Start-Stop-Automatik fällt ebenfalls unter die neue Rechtsprechung.
In Deutschland dürfen Smartphones hinterm Steuer ebenfalls nicht benutzt werden. Sogar Fahrradfahrern ist das Benutzen des Smartphones im Straßenverkehr nicht gestattet. Aber was heißt eigentlich „Das Benutzen von Smartphones“? Mittlerweile ist die deutsche Rechtsprechung diesbezüglich weit fortgeschritten. So heißt es in § 23(1a) StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
In Deutschland darf ein Autofahrer das Mobiltelefon also nutzen, wenn der Motor ausgeschaltet ist – egal wo das Auto steht. Was viele Deutsche nicht wissen: Das Smartphone als Navigationsgerät zählt ebenfalls zu den verbotenen Aktivitäten hinterm Steuer. Auf der sicheren Seite bist Du mit einem fest installierten Navigationsgerät oder auch mit Apples CarPlay. Seit dem neuesten Update kannst Du mit CarPlay sogar während der Fahrt ganz legal WhatsApp benutzen.
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