WhatsApp gehört zu Facebook. Der Messenging-Dienst darf die Daten seiner Nutzer trotzdem nicht so einfach an das Netzwerk weitergeben. Dem Unternehmen wurde dies im März 2018 gerichtlich untersagt, Facebook beteuerte zudem sich an die EU-Richtlinien zu halten. Das ändert sich jedoch nun. Denn nun hat der Social-Media-Riese offiziell die Weitergabe der Daten bestätigt – trotz in Kraft treten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung.
Update vom 25. Mai 2018
WhatsApp gibt Nutzerdaten an Facebook weiter
Wovor deutsche Nutzer zunächst geschützt waren, wird jetzt auch hierzulande zum Datenschutz-Problem: WhatsApp teilt Nutzerdaten nun auch in Deutschland mit Mutterkonzern Facebook. Das geht aus einer Unterseite in den FAQs des Messenger-Dienstes hervor. Und das trotz DSGVO, denn nun haben sich die Zuständigkeiten geändert.
Seit dem heutigen Freitag, dem 25. Mai 2018, gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO). Diese verspricht vor allem viele Vorteile für Verbraucher, doch so wie es aussieht bietet diese Änderung gerade ein Schlupfloch für WhatsApp und Mutterkonzern Facebook. Denn bislang wurde den Unternehmen gerichtlich untersagt, Nutzerdaten des Messenger-Dienstes für die Zwecke Facebooks zu verwenden. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar untersagte WhatsApp die Weitergabe der Nutzdaten, woraufhin Facebook klagte und verlor.
Verbot gilt nicht mehr: Zuständigkeiten ändern sich
Durch die neue DSGVO ist nun aber die Datenschutzbehörde in Irland zuständig. Caspars Verbot vom März 2018 gilt demnach so nicht mehr. In der Unterseite in den FAQs auf der Website ist zu lesen, dass WhatsApp „Telefonnummer, die Du bei der Registrierung für WhatsApp verifiziert hast, einige Geräteinformationen […] und einige Deiner Nutzungsinformationen“ an Facebook weiter gibt.
Noch im März 2018 bestätigte Facebook, Daten nur dann wieder weiterzuleiten, wenn eine „volle Übereinstimmung“ mit der DSGVO vorliegt. Nun scheint WhatsApp ein Schlupfloch gefunden zu haben, um mit schwammiger Formulierung den Auflagen zu entsprechen. Das Unternehmen beruft sich auf das „berechtigte Interesse“, zu dem nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die Interessen an der Gewinnmaximierung, Kostensenkung, Optimierung der Dienste und Steigerung der Usability gehören. Eine Weitergabe der Daten ist insofern erlaubt, wenn die Interessen der Nutzer am Schutz derer Daten nicht überwiegen.
„Alarmierend“ und „skandalös“: Facebook bestätigt die Weitergabe offiziell
Datenschutzbeauftragter Caspar sieht diese Weitergabe von Daten jedoch als nicht zulässig. Im Gespräch mit Golem bezeichnet er dieses Vorgehen als „alarmierend“ und sieht darin einen Verstoß gegen die neue DSGVO. Das liege unter anderem daran, dass in den aktuellen Datenschutzrichtlinien der Facebook-Tochter keine Informationen dazu zu finden sind. Hier geht WhatsApp lediglich auf die in Chats geteilten Inhalte ein.
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg musste sich am vergangenen Dienstag Fragen im Zuge einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament stellen. Er antwortete zunächst nicht auf eine konkrete Frage zur Datenweitergabe, doch Facebook bestätigte diese mit einer schriftlichen Antwort. Auf die Frage des Grünen-Datenschutzexperten Jan Philipp Albrecht „Wollen Sie versprechen, dass es keinen Austausch der persönlichen Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten gibt?“ antwortete das Unternehmen: „Nein, weil wir Daten zwischen WhatsApp und Facebook tauschen werden, damit Facebook Dienste wie Tools oder Analysen für WhatsApp bereitstellen und dabei helfen kann, einen Missbrauch der Dienste zu bekämpfen.“
Damit bestätigt das Unternehmen offiziell die Weitergabe der Daten. Albrecht kritisiert das Vorgehen von Facebook auf Nachfrage von Golem und bezeichnet sie als „skandalös“.
Das kannst Du tun
Datenschutzbeauftragter Caspar empfiehlt, der Weitergabe der Daten von WhatsApp an Facebook zu widersprechen. Denn jeder, der die App nutzt, stimmt den Datenschutzbestimmungen gezwungenermaßen zu. Auf der Website hat WhatsApp nun eine Anleitung bereitgestellt, wie Du Widerspruch einlegen kannst. Die andere Alternative dazu wäre, das Konto komplett zu löschen und den WhatsApp-Dienst nicht mehr zu nutzen.
Update vom 15. März 2018
WhatsApp & Facebook: Datenaustausch künftig nur nach EU-Recht
Die Datenschutzbehörde ICO leitete die Untersuchung über den Datenaustausch zwischen den Diensten im Jahr 2016 ein. Grund war die Ankündigung von WhatsApp, die Daten seiner Nutzer zum Zwecke der Verarbeitung und Werbung an Facebook weitergeben zu wollen. Dazu sollten auch Telefonnummern sowie Informationen zur Nutzungshäufigkeit gehören. Während der Abgleich der Daten zur Verbesserung in den Bereichen Analyse, Infrastruktur und Monetarisierung erlaubt ist, sehen die Datenschützer den Austausch von Nutzerdaten zu Werbezwecken kritisch.
Positiv ist, dass eine solche rechtswiedriger Weitergabe der Daten bislang nicht stattgefunden hat. In der Untersuchung konnten keine Hinweise auf einen Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp gefunden werden. Die Dienste haben somit nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Strafzahlung blieb ihnen erspart.
Neue EU-Datenschutzverordnung kommt am 25. Mai
Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Bis dahin werde es keine Weitergabe von Nutzerdaten geben. Das zumindest schreibt der Messenger in seiner Verzichtserklärung. Danach wollen Facebook und WhatsApp allerdings prüfen, inwieweit ein Austausch nach den neuen Richtlinien möglich ist. Die Daten würden dann allerdings nur „in voller Übereinstimmung“ mit der neuen Verordnung weitergeleitet werden. Zudem hat das Netzwerk versichert, vor einem eventuellen Datenaustausch mit der zuständigen Datenschutzbehörde zu kooperieren.
WhatsApp und Facebook müssen ihre Nutzer dann allerdings auch angemessen über die Weiterverarbeitung ihrer Daten informieren. Jedoch hat dies der Messenger-Dienst bislang nicht in ausreichender Form getan, so der Vorwurf der Datenschutzbehörde ICO. Auch dann werden Nutzer werden die Möglichkeit haben, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.