Weihnachtsgeschenk umtauschen: So klappt es frustfrei

Weihnachtsgeschenke gehören für viele Menschen weltweit zum jährlichen Fest der Liebe im Dezember dazu. Der deutsche Einzelhandel verzeichnete 2017 einen Umsatz von rund 98 Milliarden Euro in den Monaten November und Dezember. Kein Wunder, dass Millionen Geschenke unterm Baum auch wieder umgetauscht werden wollen. Wenn Apple-Jünger ein Huawei-Smartphone bekommen oder die Akkubank doch zu wenig Saft hat, ist guter Rat teuer. Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, findet hier alles Wissenswerte zum Thema Widerrufsrecht, Umtauschen ohne Kassenbon und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Müssen Händler Geschenke zurücknehmen?

Nein. Die Deutschen sind in dieser Hinsicht vom Onlineshopping verwöhnt. In Deutschland ist der stationäre Einzelhandel nämlich gar nicht dazu verpflichtet, Waren zurückzunehmen. Wer ein defektes Weihnachtsgeschenk umtauschen will, kann es jedoch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung 24 Monate lang zurückgeben oder verlangen, dass der Händler repariert. Anders sieht das bei Online-Händlern aus. Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, das im Internet gekauft wurde, kann das nach dem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen sogar ohne Angabe von Gründen tun – doch leider ist diese kurze Frist bei Weihnachtsgeschenken nach den Feiertagen oft schon deutlich überschritten. Hier hilft nur noch die Frage nach Kulanz. Wer bei Amazon bestellt, hat jedoch Glück: Der Online-Versandhändler nimmt bestellte Waren 30 Tage lang kostenlos zurück. Amazon wirbt hier mit der sogenannten freiwilligen Rückgabegarantie. Wer ein defektes Weihnachtsgeschenk unterm Baum hatte, kann das Produkt sogar ganze zwei Jahre lang reklamieren.

Gut zu wissen: Andere Tech-Händler wie Saturn oder Media Markt nehmen Waren auch dann gegen Bares zurück, wenn sie im stationären Einzelhandel gekauft wurden – allerdings nur 14 Tage und nur bei Vorlage des Kassenbons.

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Vorsicht bei personalisierten und speziellen Geschenken

Schlechte Karten haben Beschenkte mit personalisierten Waren: Das geflockte Bayern-Trikot mit Namen eines ausgeschiedenen Spielers oder das Whiskey-Glas mit Zahlendreher im Geburtsdatum lassen sich nicht so einfach umtauschen. Die meisten Händler nehmen zudem keine Geschenke mehr zurück, die verderben können. Ebenso sind oftmals Erotik-Artikel, Hygieneprodukte und Bademoden oder Dessous vom Umtausch ausgeschlossen. Auch hier ist Vorreiter Amazon oft kulant: Die entsprechenden Produkte werden zwar erstattet. Der Kunde muss den Badeanzug im 90er Style oft jedoch nicht mehr zurücksenden, sondern kann ihn selbst entsorgen. Die Nachhaltigkeitsfrage muss sich jeder Konsument heutzutage allerdings wohl gefallen lassen.

Dürfen Händler mir eine Gutschrift ausstellen und Bargeld verweigern?

Ja. Viele Weihnachtsgeschenke, die nach dem Fest an den Händler zurückgehen, werden nicht durch die Herausgabe von Bargeld umgetauscht. Wenn Händler mit sich reden lassen und die Maxi-CD doch noch zurücknehmen, stellen sie oftmals einen Gutschein über den Wert des Geschenkes aus. Mit Bargeld ist in den seltensten Fällen zu rechnen, außer beim Online-Umtausch bei ungeöffneter Ware, die innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsrecht an den Händler zurückgesendet wird. Dann erfolgt die Rückzahlung auf dem Wege, wie der Kunde bezahlt hat.

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Brauche ich beim Umtausch zwingend einen Kassenbon?

Wer ein Weihnachtsgeschenk bekommen hat, das er nicht haben will, möchte ungern unhöflich sein und nach dem Kassenbon fragen. Doch leider sieht es ganz ohne Kassenbeleg oder Rechnung schlecht aus, wenn man das unpassende Weihnachtsgeschenk umtauschen will. Bei Waren, die der Händler eindeutig seinem Sortiment zuordnen kann, sollte man Glück haben und auf Kulanz bei der Rücknahme hoffen. Das ist jedoch in den seltensten Fällen möglich. Je nach Händler reicht es jedoch schon aus, den Beleg der Zahlung vorzulegen. Wenn das Weihnachtsgeschenk also mit Kartenzahlung erworben wurde, ist der Umtausch ohne Kassenbon nicht gänzlich unmöglich – ob die Frage nach dem Zahlungsbeleg aber angenehmer ist, als die Frage nach dem Kassenbon, bleibt eine Charakterfrage.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wer Geschenke umtauschen will, hat oft mit den zwei Begriffen Gewährleistung und Garantie zu kämpfen. Dabei ist die sogenannte Gewährleitung ein gesetzlich geregelter Anspruch für Verbraucher seitens des Händlers. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Mangelfreiheit beim Erwerb des Produkts. Als Garantie hingegen gelten freiwillige Zusatzversprechen, die Hersteller auf ihre Produkte geben können, wie beispielsweise ein lebenslanges Rücknahmerecht oder die Geld-zurück-Garantie.

Wo kann man Geschenke sonst noch umtauschen?

Zum Glück sind Geschmäcker unterschiedlich – Während der eine das neue Samsung-Smartphone am liebsten aus dem Fenster werfen würde, wird sich garantiert ein anderer über das Top-Handy freuen. Wer das Weihnachtsgeschenk nicht mehr umtauschen kann, weil die Rückgabefrist schon überschritten wurde oder der Händler keine Kulanz zeigt, muss nicht zwingend auf dem Geschenk sitzen bleiben. Es gibt zahlreiche Tauschbörsen und Kleinanzeigen-Portale im Internet, die nach den Feiertagen vor lauter neuer Ware aus allen Nähten Platzen. Allen voran eBay-Kleinanzeigen. Auch, wenn das Verkaufen und Tauschen bei eBay-Kleinanzeigen Nerven aus Stahl erfordert – wer eine gute Anzeige mit vielen Bildern und klaren Vorstellungen veröffentlicht, wird das unliebsame Weihnachtsgeschenk sicher schnell wieder los und kann den Erlös nach Belieben auf den Kopf hauen.

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