Verreisen mit Technik: Flug-Gepäckregeln für Handy, Powerbank und Co.

In das Handgepäck passt viel Elektronik – doch was genau darfst Du überhaupt mitnehmen? Das verreisen mit Technik ist nicht immer ganz leicht. Doch mit ein paar einfachen Tipps kannst Du Konflikte vorbeugen und ohne Probleme in den Urlaub fliegen.

Technik immer in das Handgepäck

Die erste und wichtigste Regel ist eigentlich auch von selbst einleuchtend: Nimm Deine Elektronik am besten immer mit in das Handgepäck. Immer wieder gibt es Horror-Geschichten über verlorene Gepäckstücke, die entweder erst nach dem Urlaub oder nie wieder auftauchen. Soll wirklich Dein teure Laptop, die wertvolle Kamera und vieles mehr einfach so verschwinden? Deswegen lohnt es sich, die teuren technischen Geräte eher im Rucksack oder der Handtasche zu verstauen.

Immer wieder gibt es außerdem Videos, wie Angestellte die Koffer unter Zeitdruck nicht besonders pfleglich behandeln. Schäden an der Fracht werden häufig nicht übernommen. Um ein kaputtes Laptop-Display zu vermeiden, solltest Du das Notebook am besten immer bei Dir halten.

Frau mit Laptop am FlughafenQuelle: ©Monkey Business - stock.adobe.com
Den Laptop solltest Du lieber im Handgepäck verstauen.

Zusätzlich freut sich die Sicherheitskontrolle nicht über Technik im Reisegepäck: Viele Fluggesellschaften schreiben sogar vor, dass normale Unterhaltungselektronik im Handgepäck zu führen ist. Dieses lässt sich einfacher kontrollieren. Außerdem steht Elektronik immer im Verdacht, in irgendeiner Weise explodieren zu können. Eine direkte visuelle Kontrolle macht es dem Personal einfacher, die Flugtauglichkeit zu kontrollieren.

Handys: Ohne Sicherheitsrisiko mitnehmbar

Kommen wir zum wohl meistgenutzten Technik-Accessoire: Dem Smartphone. Hier kannst Du eigentlich machen, was Du willst: Handys unterliegen keinen Reglements. Du kannst Dein eigenes Mobiltelefon wahlweise im Hand- oder Reisegepäck mitnehmen. Wie groß der Akku ist, ist völlig egal – dafür sind die bisherigen Kapazitäten von Lithium-Ionen-Akkus zu gering.

Smartphone am Security Check des FlughafensQuelle: ©Monkey Business - stock.adobe.com

Trotzdem solltest Du vor einer Reise ein paar Vorkehrungen treffen: Beim Flug oder der Reise wird das Smartphone wohl nicht kaputt gehen, wohl aber am Strand oder in den Bergen. Richte am besten vor Reisebeginn ein Backup ein, damit die Fotos und Videos auf Deinem Gerät nicht die Reise ins digitale Nirvana antreten müssen, sollte es zerstört werden.

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Eine Ausnahme gibt es aber: Das weltweit einzige Smartphone, das nicht fliegen darf, ist das Samsung Galaxy Note 7. Es erregte 2016 einiges an Aufsehen, weil ein paar der zigtausend verkauften Modelle explodierten. Daraufhin verboten die Fluggesellschaften das Mitführen jenes Handys. Das sollte heute niemanden mehr betreffen – immerhin nahm Samsung die betroffenen Geräte wieder zurück und erstattete den Kaufpreis.

USA darf Handys kontrollieren

Die Vereinten Staaten von Amerika haben sehr strikte Regeln für Touristen und Besucher des Landes. Die Grenzschutzbehörde „Customs and Border Protection“, kurz CBP, darf elektronische Geräte einschalten und in Augenschein nehmen. Du bist allerdings nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise Passwörter heraus zu geben. Solltest Du jedoch nicht kooperieren, droht eine Ausweisung aus den USA auf eigene Kosten.

Tablets ebenfalls im Rahmen

Größere Displays, mehr Technik und ein dicker Akku machen Tablets zu einem stärkeren Sicherheitsrisiko als Handys. Trotzdem musst Du dir beim Transport von allen Tablets keine Sorgen machen: Die einzige Auflage liegt dabei, dass die Kapazität des Akkus 100 Wattstunden nicht übersteigen darf. Das ist aber kein Problem: Das iPad Pro hat einen Akku mit 30 Wattstunden verbaut; nur wenige Hersteller sind mit größeren Lithium-Ionen-Zellen unterwegs.

Powerbanks und Akkus: Nicht zu viel Kapazität!

Einer der größten Knackpunkte sind Batterien und Akkus. Vor allem Nutzer von E-Zigaretten oder Technikfans mit dicken Powerbanks sollten hier aufpassen. Wer einzelne Akkus transportiert, sollte die offenen Kontakte idealerweise abkleben. So lassen sich ungewollte Kurzschlüsse vermeiden.

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Bist Du im Besitz von großen Akkus – sei es in Form einer Powerbank oder eines Ersatzakkus für Dein Laptop – solltest Du überprüfen, wie viele Wattstunden das Modell enthält. Jeder Akku darf nur maximal 100 Wattstunden enthalten. Bei Laptop-Akkus ist das meistens vermerkt, bei Powerbanks muss unter Umständen ein wenig gerechnet werden. Ist Dir bekannt, wie viele Milliamperestunden Deine Powerbank „speichert“, ist das jedoch ein leichtes. Prinzipiell multiplizierst Du nur die Milliamperestunden mit der Nennspannung von Lithium-Ionen-Akkus, diese liegt bei 3,7 Volt. Anschließend wird durch 1000 geteilt. Besitzt Du also eine Powerbank mit 30.000 mAh, lautet die Rechnung folgendermaßen:

  • 30.000mAh * 3,7V= 111.000mWh
  • 111.000mWh/1000= 111Wh

Konkret heißt das: Eine Powerbank mit 30.000 mAh darf nicht mit in den Flieger genommen werden. Das maximale Limit liegt bei USB-Powerbanks übrigens bei etwa 27.000 Milliamperestunden. Deswegen fassen viele große Powerbanks ungefähr 26.500 Milliampere.

Grundsätzlich sollen Batterien und Akkus nur im Handgepäck mitgeführt werden. Auch hier liegt es an der einfacheren Kontrolle und dem Umstand, dass das Gepäck im Frachtraum stark belastet werden könnte. Das Verreisen mit Technik ist also nicht immer ganz so leicht.

Laptops: Batterie entfernen, wenn möglich

Auch für Laptops liegen genaue Bestimmungen vor. Du kannst Dein Notebook wahlweise im Hand- oder Frachtgepäck mitnehmen – versicherungstechnisch ist das Handgepäck aber klar im Vorteil.

Sollte Dein Laptop mit einem herausnehmbaren Akku ausgestattet sein, solltest Du diese Funktion zumindest bei der Sicherheitskontrolle nutzen. Im Flieger kannst Du den Energiespeicher wieder einstecken und nach Herzenslust bingen, spielen oder arbeiten.

Alle Geräte ohne trennbaren Akku sollten beim Check einfach normal vorgezeigt werden. Laptops müssen aus dem Rucksack oder der Tasche entfernt werden und müssen häufig in einer getrennten Box durch die Gepäckscanner.

Das Verreisen mit Laptop ist auch in den USA etwas komplizierter: Die Behörden dürfen – wenn das Gerät nicht passwortgeschützt ist – private Daten kontrollieren.

Drohnen: Propeller ab

Solltest Du wirklich eine Drohne mit in den Urlaub nehmen wollen, musst Du auf drei Dinge achten. Erstens: Propeller ab! Noch kam niemand auf die Idee, das Flugmodell im Flugzeug oder dem Sicherheitsbereich starten zu lassen. Propeller sind extrem gefährlich und können Menschen stark verletzen. Nimm die Rotorblätter deswegen im vornherein ab, sodass auch kein Stichrisiko vorhanden ist.

Verreisen mit Technik: Vor allem mit Drohnen nicht ganz so leicht.

Zusätzlich gelten auch hier die Akkuregeln: Maximal 100 Wattstunden! Gerade bei größeren Drohnen ist dieses Limit schwer einzuhalten. Im schlimmsten Falle werden zu dicke „LiPos“ eingesackt. Solltest Du auch große Akkus nicht verzichten wollen, musst Du die Lithium-Polymer-Akkumulatoren unter Umständen per Post als Gefahrengut verschicken.

Last, but not Least: Mit Drohnen darfst Du nicht in jedes Land einreisen. Manche Länder verbieten den Gebrauch von Quadrocoptern. Selbst, wenn Du mit der Drohne im Land landest, heißt das nicht, dass sie beim Rückflug nicht konfisziert werden könnte. Hier solltest Du Dich im Vorfeld über die Regeln des Landes informieren, in dem Du Urlaub machst. Zusätzlich gibt es in jedem Land unterschiedliche Versicherungsbestimmungen.

Kameras: Vorsicht, Glas!

Möchtest Du zusätzlich zur Handykamera eine gute Knipse mitnehmen, steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Auch hier sagt der normale Menschenverstand: Ab ins Handgepäck damit. Der Grund ist ganz einfach: Objektive bestehen prinzipiell aus ungefähr zehn dünnen Glasscheiben. Und da Glas bekanntlich nicht der stabilste Werkstoff ist, könnte im Frachtraum ein irreparabler (und je nach Qualität des Objektivs sehr teurer) Schaden entstehen.

Frau packt ihren KofferQuelle: ©Monet - stock.adobe.com
Im Handgepäck ist die Kamera besser ausgehoben.

Auch hier musst Du dich in einigen Ländern im Vorfeld informieren, wie es mit der Anfertigung von Bildern aussieht: Ist die Kamera „zu gut“, könnte Dein Aufenthalt als Arbeit aufgefasst werden – mit allen Folgen: Arbeitsvisum, zusätzliche Kosten oder gar der direkte Rückflug in das Herkunftsland. Zum Glück ist das nur in sehr wenigen Ländern der Fall.

Allgemeine Tipps zum Verreisen mit Technik

Wenn Du mit Gepäck unterwegs bist, das einen Wert von mehr als 430 Euro besitzt, solltest Du unter Umständen ein ganz bestimmtes Formular ausfüllen: Die sogenannte „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr“. Der Zoll kontrolliert bei der Rückreise nach Deutschland gerne das Gepäck. Sollte dort Technik zu finden sein, die neu aussieht, aber ein Kaufbeleg fehlt, steht der Verdacht nahe, dass Du es im Auslang gekauft hast. Dann müssen Zollgebühren und Mehrwertsteuern bezahlt werden. Um dem zu entgehen, hilft das Ausfüllen der Nämlichkeitsbescheinigung. Das Dokument findest Du direkt beim Bundesfinanzministerium. Dabei ist es jedoch wichtig, dass das Dokument vor Reiseantritt und Gepäckaufgabe ausgefüllt wird.

Wir haben noch einige weitere Hinweise für Dich, damit Deine Reise so angenehm wie möglich verläuft:

  • Denke an Reiseadapter. Nicht jedes Land hat die gleiche Steckdose – geschweige davon, dass einige Länder auf 110 statt 220 Volt Netzspannung setzen. Kontrolliere vorher also Deine Netzteile, nicht alle Modelle vertragen die geringere Spannung.
  • Überprüfe Deinen Mobilfunkvertrag. Bist du im EU-Bereich, greifen die neuen Roaming-Regeln. Auf anderen Kontinenten kann aber jeder verbrauchte Megabyte sehr teuer werden. Suche Dir deswegen vielleicht einen günstigen Prepaid-Vertrag, der keine hohen Kosten im Ausland berechnet.

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Rufe im Zweifelsfall Deine Fluggesellschaft an, um Fragen rund um das Verreisen mit Technik und Elektronik zu klären. Sie helfen weiter und können die genauen Bestimmungen nennen, die sich je nach Gesellschaft minimal unterscheiden.