Gerichtsurteil: Keine Update-Pflicht für Samsung-Smartphones

Immer wieder stellen sich Smartphone-Nutzer die Frage, wie lange ihr Gerät mit Updates versorgt wird. Gibt es vielleicht sogar eine Update-Garantie, die man einfordern kann? Nein, hat nun ein Gericht in den Niederlanden entschiedenen und die Klage einer Verbraucherorganisation abgewiesen, die eben eine solche Garantie von Samsung einforderte.

Consumentenbond fordert Update-Versprechen

Die Verbraucherorganisation Consumentenbond wollte ein Update-Versprechen von Samsung auch für ältere Geräte einklagen. Das Gericht sollte den Hersteller dazu verpflichten, für Smartphones mindestens vier Jahre nach Verkaufsstart bzw. mindestens weitere zwei Jahre nach deren Verkaufsende Updates auszuliefern. Dabei ging es Consumentenbond nicht nur um neue Android-Versionen. Die Organisation wollte vielmehr die Garantie haben, dass der Hersteller die wichtigen Sicherheitsupdates regelmäßig und zeitnah ausliefert.

Samsung ist naturgemäß recht schweigsam, wenn es um Update-Versprechen geht. Wann und ob überhaupt Aktualisierungen ausgeliefert werden, wissen Nutzer somit oft nicht. In der Regel liefert der Hersteller zumindest für die bekannten Ober- und Mittelklasse-Smartphones bis zu zwei neue Android-Versionen aus. Die monatlich erscheinenden Sicherheitspatches finden hingegen nicht immer fristgerecht ihren Weg auf die Smartphones. Mitunter brauchen sie eine Weile, bis sie auf den Geräten landen. Doch gerade sie sind sehr wichtig, da sie bekannte Sicherheitslücken im Android-System und bei herstellereigenen Anwendungen schließen. Das Warten auf die Updates wollte Consumentenbond nicht hinnehmen und reichte Klage gegen Samsung ein.

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Gericht weist Klage als unzulässig ab

In der Klageschrift wirft die Organisation dem südkoreanischen Konzern vor, die von Android bereitgestellten Sicherheitspatches oftmals nur mit großer Verzögerung oder für ältere Smartphone-Modelle gar nicht mehr auszuliefern. Sie verlangte daher ein verpflichtendes Update-Versprechen vom Hersteller. Doch das Gericht urteilte anders als Consumentenbond dies erhoffte und wies die als unzulässig Klage ab.

Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass sich das Schließen von Sicherheitslücken auf „künftige Vorgänge“ beziehe. Ein Hersteller könne nicht absehen, ob ein Sicherheitspatch für künftige Lücken mit der Hardware älterer Geräte überhaupt kompatibel sei. Womöglich sei die Auslieferung eines Patches aus technischen Gründen gar nicht möglich. Daher könne das Gericht Samsung auch nicht generell zu Updates verpflichten. Schon gar nicht in einem zuvor festgesetzten Zeitrahmen.

Reaktion von Samsung

In einer Stellungnahme sagte Samsung gegenüber der BBC, dass man mit der Entscheidung zufrieden sei. Der Richter habe bestätigt, dass Samsung mehr als genug tut, um die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. „Es ist bedauerlich, dass der Klage-Weg, den Consumentenbond genommen hat, unsere Update-Politik zu Unrecht in ein negatives Licht gerückt hat, da das Urteil zeigt, dass wir die Sicherheit der Smartphones, die wir Verbrauchern anbieten, sehr ernst nehmen.“

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