5G-Netzausbau: Regierung will angeblich strengere Auflagen

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ will die Bundesregierung angeblich das Telekommunikationsgesetz ändern. Ziel soll eine Verschärfung des Gesetzestextes in Bezug auf den 5G-Netzausbau sein. Und die angedachten Änderungen sorgen für Aufregung.

Nationales Roaming – Dorn im Auge der Netzbetreiber

Durch die Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes soll der Weg für nationales Roaming geebnet werden. Dabei ist es weiterhin das Ziel, Menschen in schwach besiedelten Landstrichen mit Breitband-Internet zu versorgen. Eigentlich sollten diese sogenannten weißen Flecken auf der Landkarte schon mit LTE (4G) abgedeckt sein. Tatsächlich gibt es da aber noch Nachbesserungsbedarf – hier kommt der 5G-Netzausbau ins Spiel.

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Nationales Roaming bedeutet, dass Nutzer in Regionen, in denen ihr eigener Netzbetreiber den 5G-Netzausbau nicht ausreichend vorangetrieben hat, automatisch und kostenlos in ein anderes Netz wechseln. Das setzt natürlich voraus, das zumindest ein Wettbewerber dort das Netz bereits entsprechend ausgebaut hat. Dass Netzbetreiber ihr eigenes Netz ungern Mitbewerbern zur Verfügung stellen, die kein Geld für den Ausbau ausgegeben haben, liegt dabei auf der Hand. Ob die Gesetzesänderung also wirklich zu einer besseren Netzabdeckung führt, bleibt abzuwarten.

5G-Netzausbau: Mobile Daten endlich für mobile Nutzung

Die Vergabe der neuen 5G-Frequenzen soll aber nicht nur an diese verschärfte Bedingung geknüpft werden. So wird in dem Papier, das dem Spiegel angeblich vorliegt, ein besserer 5G-Netzausbau an Straßen und Bahntrassen gefordert. Ziel war es bislang, bis spätestens 2024 an Autobahnen und Bundesstraßen eine flächendeckende Netzverbindung mit Download-Raten von mindestens 100 MBit/s zu etablieren. Zudem will die Bundesregierung jetzt angeblich auch noch eine Latenz von maximal 10 Millisekunden vorschreiben. Kleinere Landesstraßen sollen dann immerhin eine Abdeckung mit 50 MBit/s aufweisen und auch die typischen Verbindungsabbrüche entlang von Bahntrassen sollen dann der Vergangenheit angehören.

Schon LTE sollte weiße Flecken abdecken

Eigentlich war schon die Vergabe der LTE-Frequenzen im Jahr 2010 an die Auflage für die Netzbetreiber gekoppelt. Bis spätestens 2019 sollte der Großteil der weißen Flecken auf der digitalen Landkarte Deutschlands beseitigt sein. Mit weißen Flecken sind Gebiete gemeint, in denen es keinen flächendeckenden Breitband-Internetzugang gibt. Zwar ist oft die Rede davon, dass heute etwa 98 Prozent Deutschlands mit Breitband-Internet versorgt seien. Tatsächlich ist LTE aber nach wie vor nur in Ballungsräumen verlässlich verfügbar.