Smartphone für Kinder: Gericht sagt ja

In einem Familienstreit zwischen Vater und Mutter entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, dass ein Smartphone für Kinder mit Internetzugang per se nicht verboten sein dürfe. Es würde erst Aufgabe für ein Gericht werden, wenn die Nutzung das Wohl eines Kindes gefährde.

Im Zuge eines Familienstreits um das Aufenthaltsbestimmungsrecht äußerte sich ein Gericht zur Mediennutzung im Kindesalter. Eine zum Zeitpunkt des Streits Achtjährige hatte ein eigenes Smartphone mit Internetzugang, was von einem Elternteil kritisiert wurde. Daraufhin setzte sich das Oberlandesgericht Hamburg mit der Situation auseinander und entschied, dass ein Smartphone per se nicht gefährdend sei.

Oberlandesgericht kippt Urteil von Amtsgericht

Das Kind hätte nach alten Richtlinien bis zum Alter von 12 Jahren kein Smartphone besitzen dürfen. Das ist die Bedingung des OLG, die daran hängt, dass das Kind bei ihrer Mutter leben darf. Da das Gericht nicht davon ausging, dass das „körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird“, schritt es nicht ein. Das Kind darf tatsächlich ein eigenes Smartphone besitzen.

Das Gericht schränkt trotzdem ein, welche Mediennnutzung für Kinder in Ordnung sei: Natürlich dürfen junge Menschen keine jugendgefährdenden Videos oder Spiele konsumieren. Zusätzlich befasste sich das Gericht mit der Nutzung von WhatsApp: Die AGB verbieten zum einen Kindern unter 16 Jahren die Nutzung (Neu seit April 2018). Zusätzlich ist das Gericht besorgt, weil Jugendliche über den Messenger nicht altersgerechte Nachrichten erhalten können.

Trotz der Kritikpunkte will das Oberlandesgericht Hamburg kein generelles Verbot von Smartphones für Kinder aussprechen. Es könne keine generelle Schädlichkeit angenommen werden. Erst der exzessive Konsum von Medien in dem Alter ist problematisch.

Smartphone für Kinder: Kritisch hinterfragen

Die ursprüngliche Entscheidung vom Amtsgericht Bad Hersfeld war deutlich kritischer. Es wollte dem Kind die Nutzung eines eigenen Smartphones bis zum 12. Lebensjahr untersagen und forderte klare Regeln zum Medienkonsum. Für die digitale Gerätenutzung sollten Nutzungszeiten und Inhalte festgelegt werden.

Medienexperten stehen unter anderem der zu langen Nutzung von digitalen Geräten kritisch gegenüber. Sie empfehlen, ein Kind im Alter zwischen sieben und zehn Jahren pro Tag 30, maximal 45 Minuten an das Handy zu lassen. Zusätzlich ist es wichtig, dass die verwendeten Apps kindgerecht sind (etwa Youtube Kids statt Youtube). Durch die fehlende Medienkompetenz von Kindern können zusätzlich horrende Kosten auf die Eltern zukommen, wenn etwa Apps automatisch Abo-Gebühren abbuchen. Ein Smartphone für Kinder ist also eine große Herausforderung. Wie Du Dein eigenes Kind vor zu viel Medienkonsum schützen kannst, erklären wir in diesem Artikel:

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