Rufnummermitnahme: Alte Handynummer zum neuen Vertrag mitnehmen

Auch wenn Du Deinen alten Handyvertrag gekündigt hast, musst Du nicht auf Deine bekannte Rufnummer verzichten. Die Portierung einer Handynummer ist mittlerweile gar nicht mehr so schwierig, wie viele es befürchten. Wir zeigen Dir, wie Du eine Rufnummernmitnahme bei Deinem neuen Anbieter beantragen kannst und was Du bei einer Portierung beachten musst. So geht es schnell und einfach – ohne Ärger beim Anbieter.

Schritt 1: Rufnummermitnahme beantragen

Einen Antrag auf Rufnummermitnahme kannst Du jederzeit stellen, völlig egal, ob Dein Vertrag erst in 15 Monaten endet oder nur noch wenige Monate bis zum Vertragswechsel anstehen. Jeder Anbieter ist gesetzlich zur Rufnummernportierung verpflichtet. Um einen glatten Übergang zu Deinem neuen Anbieter zu gewährleisten, solltest Du jedoch das ein oder andere Detail beachten.

Du musst Deinen alten Anbieter darüber informieren, dass Du die Rufnummer mitnehmen möchtest. Den Portierungswunsch solltest Du bestenfalls mit Deiner Vertragskündigung bei Deinem alten Anbieter/Provider vorlegen. Dazu bieten Dir die Provider entweder Formulare auf ihren Webseiten an, oder Du schickst ihnen ein formloses Anschreiben per Post. Es könnte sich in etwa so lesen:

Sehr geehrter Provider (…),

nach § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz beantrage ich zum Ende der Vertragslaufzeit die Portierung meiner Rufnummer zum Anbieter (…).

Die anfallenden Kosten für die Portierung werden von mir akzeptiert.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Portierung.

In das Anschreiben gehört außerdem:

  • Dein Name, Adresse etc. (Muss sich mit Vertragsinformation decken!)
  • Die bisherige Handynummer
  • Deine Kundennummer
  • Je nach Anbieter: SIM-Karten-Nummer
  • Provider, zu dem die Rufnummer portiert werden soll

Hast Du Deinen bisherigen Vertrag bereits gekündigt, kannst Du Deinen Portierungsantrag innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung noch einreichen. Bis dahin bleibt die Rufnummer für Dich reserviert und wird vom Anbieter noch nicht weitergegeben. Nach Ablauf dieser 30 Tage hast Du keinen Anspruch mehr auf die Rufnummer.

Schritt 2: Nachricht an neuen Mobilfunkanbieter senden

Auch bei Deinem neuen Anbieter gibst Du an, dass Du Deine alte Rufnummer mitnehmen möchtest. Dies ist entweder während der Bestellung des neuen Vertrages möglich oder erfolgt im Anschluss über den Online-Service des Anbieters. Du musst z.B. bei Congstar bereits bei der Bestellung angeben, ob Du eine neue Rufnummer möchtest. Bei Drillisch dagegen bekommst Du zunächst eine neue Rufnummer und hast Online die Möglichkeit, nachträglich eine Rufnummernmitnahme zu beantragen.

Solltest Du Dir unsicher sein, wie die Portierung zu Deinem neuen Provider abläuft, kannst Du in den meisten Fällen die FAQs lesen. Anbieter kommunizieren die Einreichung der Rufnummernportierung deutlich transparenter, als wie man die bisherige Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte. Hier gibt es die Anleitungen der größten Provider:

Schritt 3: Bestätigung der Rufnummerportierung abwarten

Den Großteil der Portierung hast Du bereits überstanden! Ab jetzt heißt es nur noch: Abwarten. Bis zu 30 Tage kann die Portierung nach Absenden Deiner Erklärung dauern, ansonsten ist auch die Angabe eines konkreten Termins möglich (zum Beispiel zum 01.01. oder zum Ende des Vertragszeitraums).

In den Online-Portalen und Apps der Mobilfunkanbieter findest du außerdem den aktuellen Status Deiner Portierung. Sollte hier alles auf grün stehen, solltest Du beim neuen Anbieter und der neu zugesendeten SIM-Karte bereits erfolgreich erreichbar sein.

Das benötigst Du zur Beantragung der Rufnummernmitnahme

Für die Rufnummernmitnahme musst du Deinem neuen Provider einige Daten zur Verfügung stellen, damit er weiß, welche Rufnummer wann mitgenommen werden soll. Neben Deinem vollständigen Namen benötigt der Provider die zu portierende Rufnummer, bei der Du Vorwahl und Rufnummer getrennt angeben musst. Zudem musst Du deinem neuen Anbieter mitteilen, bei welchem Anbieter Du vorher warst. Viele Anbieter wollen zudem wissen, ob Du einen Vertrag oder eine Prepaid-Karte hattest und welchen Netzanbieter Dein Altanbieter nutzt.

Solltest Du nicht genau wissen, wie Dein Anbieter heißt, gibt es in jedem der deutschen Handynetze eine Möglichkeit, dies abzufragen.

Netz Rufnummer
Telekom 4387 Kurzwahl (+ Eingabe der Rufnummer) Ansageservice (Kostenlos)
SMS an 4387 Antwort per SMS
Vodafone 12313 Kurzwahl (+ Eingabe der Rufnummer) Ansageservice (Kostenlos)
0800 5052 090 kostenlos
O2 SMS an 4636 (mit „Netz“ + Rufnummer) Antwort per SMS
E-Plus 10667 Kurzwahl (+ Eingabe der Rufnummer) Ansageservice (Kostenlos)

 

Sind beide Anbieter informiert, geht der Rest quasi automatisch. Doch Vorsicht: Achte darauf, dass Deine Kundendaten beim Altanbieter mit denen beim neuen Anbieter übereinstimmen. Bist Du während Deiner Vertragslaufzeit beispielsweise umgezogen oder hast geheiratet, könnte beim alten Anbieter noch Deine frühere Adresse oder Dein früherer Nachname hinterlegt sein. Kommt es zu solchen Differenzen, wird die Portierung abgelehnt. Schaue daher im Kundenportal nach, ob Deine persönlichen Daten aktuell sind und ändere sie gegebenenfalls. Solange Dein altes Vertragsverhältnis noch besteht, kannst Du Deine Angaben problemlos korrigieren. Sollte Deine jetzige SIM-Karte zum Beispiel auf den Namen deiner Eltern registriert sein, kannst Du den Vertrag im Online-Service vor der Rufnummernmitnahme problemlos auf Deinen Namen umschreiben lassen.

So läuft die Portierung ab

Sobald Dein alter Anbieter über den Portierungswunsch informiert wurde, muss er Deine Handynummer innerhalb von 30 Tagen freigeben. In dieser Zeit kann Dein neuer Anbieter wiederum die Übernahme Deiner Handynummer beim Altanbieter beantragen.

Hat Dein neuer Anbieter die Freigabe für die Übernahme erhalten, legt er einen Termin für die Portierung fest, über den Du per SMS informiert wirst. Am Tag der Portierung schaltet Dein alter Provider die Nummer ab und der neue Anbieter übernimmt. Durch die Übergabe der Nummer kann es zu kurzfristigen Empfangsunterbrechungen kommen.

Die Kosten der Rufnummernmitnahme

Die Freigabe Deiner alten Nummer wird Dir von Deinem ehemaligen Provider in Rechnung gestellt. Viele Anbieter verlangten für die Portierung eine Pauschale bis zu 30 Euro. Dank einer Entscheidung der Bundesnetzagentur sind die Kosten einer Rufnummermitnahme auf 6,82 Euro gedeckelt. Dieser Obersatz gilt seit dem 20. April 2020.

Du bleibst häufig aber nicht auf diesen Kosten sitzen. Viele Anbieter bezahlen die Kosten der Rufnummerportierung für Dich – immerhin bist Du nun ein zahlender Kunde. Du bekommst je nach Anbieter die vollen Kosten der Rufnummernmitnahme zurückerstattet.

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Besonderheiten bei Prepaid-Karten

Die Mitnahme der Rufnummer von einem Laufzeitvertrag zum anderen, oder von einem Prepaid-Vertrag zu einem Laufzeitvertrag funktioniert problemlos. Sobald Du deine Rufnummer für die Mitnahme freischalten lässt, wird dein Altanbieter Dir die Kosten mitteilen und Dich bitten, die Prepaid-Karte um genau diesen Betrag aufzuladen. Schwieriger kann es werden, wenn Du Deine Handynummer zu einem neuen Prepaid-Vertrag mitnehmen möchtest. Nicht jeder Discounter bietet eine Rufnummernportierung an – informiere Dich also im Vorfeld über die Bestimmungen.

Zudem solltest Du darauf achten, dass Dein Prepaid-Guthaben ausreichend hoch ist, um die Kosten für die Rufnummernmitnahme zu decken. Denn diese werden vom Kartenguthaben abgezogen. Oftmals verlangt der alte Prepaid-Anbieter zudem eine Verzichtserklärung, mit der Du Dich einverstanden erklärst, auf ein mögliches Restguthaben zu verzichten. Das klärst du aber am besten je nach Anbieter mit dem Support.

Immerhin: Wechselst Du innerhalb eines Anbieters von einem Prepaid- auf einen Laufzeitvertrag, ist dies in der Regel kostenlos. Zudem kannst Du das bestehende Kartenguthaben oftmals auf den Vertrag übertragen lassen.

Gesetzliche Grundlage

Die Mitnahme einer Rufnummer ist gesetzlich geregelt. Im Fachjargon nennt man den Vorgang auch Mobile Number Portability (MNP). Seit dem 1. November 2002 gibt es dafür im Telekommunikationsgesetz (TKG) den § 46 Anbieterwechsel und Umzug. Neu hinzugekommen ist die TKG-Novelle im März 2012, die unter anderem die vorzeitige Portierung regelt – also die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter aus einem noch laufenden Vertrag heraus.

Die Portierung umfasst nicht nur Deine Handynummer, sondern auch die Mailbox sowie die Netzvorwahl. Daher lässt sich ein Anbieter bzw. ein Mobilfunknetz auch nicht mehr so einfach an der Vorwahl erkennen.

Obwohl jeder Anbieter zur Rufnummernportierung verpflichtet ist, gibt es dafür kein einheitliches Verfahren. Du solltest Dich daher im Service-Portal Deines Providers über das Vorgehen bei einer Portierung informieren. In jedem Fall gilt, dass Dein Antrag auf eine Rufnummernmitnahme spätestens 30 Tage nach Ende Deines alten Vertrages bei Deinem Anbieter vorliegen muss. Anderenfalls kann er Deine Rufnummer wieder an einen neuen Kunden vergeben. Teilweise räumen Anbieter auch längere Portierungsfristen ein, von bis zu 120 Tagen. Auch dies kannst Du ganz einfach bei Deinem Anbieter erfragen.

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