EU-Roaming: Regelungen & Sonderfälle für die Handy-Nutzung im Ausland

Mit Freude wurde am 15. Juni 2017 die neue Regelung zum EU-Roaming begrüßt, mit der Extra-Gebühren für die Handy-Nutzung im EU-Ausland weitestgehend abgeschafft wurden. Den regulierten Roaming-Tarif müssen alle Mobilfunk-Anbieter – egal ob Postpaid oder Prepaid –  ihren Kunden zur Verfügung stellen. Er gilt sowohl für Bestandstarife als auch Neuverträge. Doch trotz der neuen EU-Roaming-Verordnung solltest Du einige Dinge beachten, denn es gibt Fallstricke und Besonderheiten, die Deine Handy-Rechnung in die Höhe treiben können. Wir erklären Dir, wie diese aussehen und wie Du sie umgehen kannst.

„Roam like at Home“ – Mobilfunknutzung (fast) wie zuhause

Seit dem Inkrafttreten der neuen Roaming-Verordnung kannst Du die Inklusivleistungen Deines in Deutschland gebuchten Handy-Vertrages ohne Zusatzkosten im EU-Ausland nutzen – beispielsweise, um aus dem Urlaubsland Freunde und Familie zuhause anzurufen oder um vor Ort im Internet zu surfen. Das ganze nennt sich „Roam like at Home“ und bedeutet, dass Kunden ihre Handy-Verträge in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten (und in Norwegen, Island und Liechtenstein, dem erweiterten europäischen Wirtschaftsraum) zu den gleichen Konditionen nutzen können, wie im Heimatland. Auch für ankommende Gespräche zahlst Du im Ausland nichts mehr. Solltest Du einen Vertrag mit Inklusiveinheiten gebucht haben, werden die Gesprächsminuten und SMS im EU-Ausland von diesen abgezogen. Für Verbindungen darüber hinaus zahlst Du die gleichen Kosten, die Du auch in Deutschland zahlen würdest.

Es gibt aber Ausnahmen: Ist in Deinem Handy-Vertrag beispielsweise eine Community-Flatrate enthalten, muss diese im Ausland nicht angeboten werden. Denn Leistungen, die ausschließlich netzintern angeboten werden, sind von der Regulierung ausgenommen.

Eine weitere Ausnahme ist das Wifi-Calling. Die Deutsche Telekom und Telefónica/o2 bieten Dir Wifi-Calling weltweit an. Es entstehen Dir bei Telefonaten, die Du über WLAN im Ausland führst, somit keine Zusatzkosten. Anders sieht es bei Vodafone aus, denn der Netzbetreiber beschränkt die Nutzung auf das heimische Netz. Telefonierst Du somit über Wifi-Calling in einem EU-Land, wird das Telefonat wie ein Ferngespräch von Deutschland in das entsprechende Land abgerechnet.

 

Handynutzung am Strand/ im UrlaubQuelle: ©Kalim - stock.adobe.com
Dank der neuen EU-Regulierung kannst Du im EU-Urlaub ganz entspannt Dein Handy nutzen.

Achtung Kostenfalle: Roaming vs. internationale Verbindungen

Damit die Roaming-Verordnung angewendet werden kann, musst Du roamen. Klingt einfach, setzt aber ein gewisses Verständnis des Begriffs Roaming voraus. Befindest Du Dich mit Deinem Smartphone nicht im Heimatnetz, sondern in einem Mobilfunknetz eines anderen EU-Mitgliedstaates, dann roamst Du. Rufst Du aber von Deutschland aus eine ausländische Mobil- oder Festnetznummer eines Freundes an, nutzt Du das deutsche Netz für eine Verbindung außerhalb Deines Heimatnetzes. Die Netzbetreiber nennen dies eine internationale Verbindung.

Internationale Verbindungen sind nicht Bestandteil der EU-Roaming-Verordnung und werden von den Anbietern gemäß ihren Tarifpreislisten abgerechnet. In der Regel verlangen sie für die internationalen Verbindungen deutlich teurere Entgelte.

Besonderheiten bei Kreuzfahrten

Zu Problemen kann es kommen, wenn Du eine Schiffsreise über internationale Gewässer machst. Dann bist Du häufig nicht in einem Mobilfunknetz eines bestimmten Landes eingebucht, sondern führst Deine Telefonate beispielsweise über das Schiffsnetz, das in der Regel über Satellit realisiert wird. Für dessen Nutzung können wesentlich höhere Preise entstehen.

Befindest Du Dich in der Nähe des Festlandes oder eines Hafens, wählt sich Dein Handy womöglich in das Mobilfunknetz eines Landes ein, das nicht zur EU gehört. Die Mobilfunknutzung ist somit nicht durch den EU-Tarif reguliert und für das Surfen im Internet oder das Telefonieren werden Dir hohe Kosten in Rechnung gestellt. Auf Kreuzfahrten gilt daher: Bevor Du auf einem Schiff Dein Handy nutzt, prüfe, mit welchem Netz Du verbunden bist oder lege das gewünschte Mobilfunknetz in den Einstellungen Deines Smartphones manuell fest.

Frau telefoniert mit ihrem Handy auf einer KreuzfahrtQuelle: © Maridav - stock.adobe.com
Bei einer Kreuzfahrt werden Telefonate und das mobile Internet in der Regel über Satellit realisiert und das kann teuer werden.

Sonderfälle der EU-Verordnung

Fair-Use-Regelung

Datentarife in Deutschland sind vergleichsweise teuer. In Österreich und einigen anderen EU-Ländern bekommst Du Tarife mit hohem Datenvolumen deutlich günstiger als in Deutschland. Da läge der Schluss nahe, sich einen österreichischen Tarif zu buchen und diesen hierzulande zu nutzen. Mit diesem würdest Du dann in Deutschland roamen, da Du Dich nicht über das österreichische sondern über das deutsche Netz einwählst. Damit das nicht passiert, haben die Netzbetreiber die sogenannte Fair-Use-Regelung eingeführt. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Du Deinen gebuchten Tarif über mehrere Monate intensiv im Ausland nutzt. Die Provider sprechen von einer „exzessiven oder dauerhaften Roaming-Nutzung“. In diesem Fall werden Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten erhoben, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du Dich beispielsweise berufsbedingt längere Zeit im Ausland aufhalten musst.

Die Aufschläge, die die Anbieter Dir in Rechnung stellen können, sind allerdings begrenzt: Für Anrufe liegt die Obergrenze aktuell bei 3,2 Cent pro Minute und für SMS bei 1 Cent. Die Nutzung der mobilen Daten kann mit zusätzlich bis zu 9,16 Euro pro Gigabyte berechnet werden, ein ordentlicher Aufschlag. Bis zum 1. Januar 2022 wird diese Obergrenze aber weiter gesenkt – auf maximal 2,98 Euro pro Gigabyte.

Datenobergrenzen im Ausland bei unlimitierten Tarifen

Es gibt noch einen weiteren Sonderfall, der Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen betrifft. Während Du bei Tarifen mit begrenztem Datenvolumen das komplette Paket im EU-Ausland nutzen kannst, werden die im Ausland verfügbaren Daten bei unlimitierten Tarifen beschränkt. Wie hoch die Menge der Auslands-Daten ist, hängt vom Monatspreis des jeweiligen Tarifes sowie von der aktuell geltenden Obergrenze für Roaming-Großhandelspreise ab. Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärt, soll die Datenreduzierung im Ausland verhindern, dass das Angebot für den Provider nicht wirtschaftlich ist.

Das klingt etwas kompliziert, ist es aber gar nicht. Du kannst mit einer einfachen Formel selbst berechnen, wie hoch das im Ausland verfügbare Datenvolumen ist:

(Monatspreis durch Großhandelspreis) x 2

Aktuell sind die Roaming-Großhandelspreise recht hoch angesetzt, sie sollen bis 2020 aber stetig sinken. Dementsprechend wird sich auch das Datenvolumen, das Dir innerhalb der EU zu Verfügung steht, weiter erhöhen. Die schrittweise Senkung der Obergrenzen für Roaming-Großhandelspreise war eine Bedingung für die Abschaffung der Roaming-Gebühren. Folgende Roaming-Großhandelspreise sollen bis 2020 gelten.

  • seit 2018 je 7,14 Euro pro GB
  • ab 2019 je 5,335 Euro pro GB
  • ab 2020 je 4,165 Euro pro GB

Einen Tarif mit unlimitierten Daten hat beispielsweise die Telekom im Frühjahr 2018 mit dem MagentaMobil XL in Deutschland eingeführt. Die Kosten liegen hier bei 79,95 Euro pro Monat. Um herauszufinden, wie hoch das im EU-Ausland verfügbare Datenvolumen ist, rechnen wir: (79,95 / 7,14) x 2. Das ergibt 22,39. Den Wert hat die Telekom auf 23 GB pro Monat aufgerundet. Ab dem kommenden Jahr sinken die Großhandelspreise weiter. Dir steht im MagentaMobil XL dann ein Datenvolumen von 30 GB im EU-Ausland zur Verfügung. Ab 2020 sind es sogar 38,4 GB.

[article_box articles=“4465″]

Alternativer vs. regulierter Roaming-Tarif

Nicht jeder Handy-Tarif enthält Roaming. Einige Anbieter vermarkten Angebote, die ohne Roaming-Tarif auskommen und somit speziell für die Nutzung in Deutschland gedacht sind. Andere Anbieter verbieten in ihren Tarifen wiederum das Roaming innerhalb der ersten Monate nach Vertragsbeginn. Als dritte Möglichkeit gibt es Tarife, die anstatt des regulierten Roaming-Tarifes eine alternative Roaming-Option enthalten.

Hast Du einen Tarif gebucht, in dem eine alternative Roaming-Option enthalten ist, gelten deren Konditionen. Die alternativen Roaming-Tarife oder -Optionen können beispielsweise in dem für das Ausland nutzbaren Datenvolumen gedrosselt sein. Während Dir hierzulande 3 GB Daten zur Verfügung stehen, sind es im Ausland vielleicht nur 1 GB. Das klingt zunächst nach einem Nachteil. Doch ein alternativer Roaming-Tarif kann sich für Dich auch lohnen, denn oftmals ist dieser in Ländern außerhalb der EU nutzbar. Bedenke beispielsweise, das die Schweiz und Norwegen zwar zu Europa gehören, aber keine EU-Mitgliedsstaaten sind. Der regulierte EU-Tarif greift in diesen Ländern somit nicht, wohingegen eine alternative Roaming-Option die Mobilfunknutzung dort oftmals abdeckt. Der Wechsel von einer Roaming-Option zum regulierten EU-Tarif ist jederzeit kostenlos möglich. Informiere einfach Deinen Anbieter über Deinen Wunsch.

Frau macht ein Selfie in LuzernQuelle: © Maridav - stock.adobe.com
In Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz greift der regulierte EU-Tarif nicht.

[article_box style=“1″ articles=“5149,6028″]