EU-Datenschutzgrundverordnung: Das ändert sich bei WhatsApp, Instagram und Co.

Ab dem 25. Mail gilt ein neues einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ändert sich nicht nur für Unternehmen einiges, sondern auch für Personen, deren Daten gesammelt und verarbeitet werden. Sie sollen durch die neue DSGVO mehr Kontrollmöglichkeiten und Rechte erhalten. Was sich in WhatsApp, Instagram und Co. ändert, erklären wir in diesem Artikel.

Ende Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie soll innerhalb der Europäischen Union greifen und vor allem als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung dienen und die Rechte von Betroffenen regeln. In Deutschland greift bis zum Inkrafttreten der Verordnung noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auf die EU-Datenschutzrichtlinie basiert, die ebenfalls mit der neuen DSGVO abgelöst wird. In Deutschland wird zeitgleich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten. Es basiert auf die neue DSGVO, wurde aber teilweise modifiziert und konkretisiert. So viel zum aktuellen Sachstand. Welche Konsequenzen die Gesetze, Verordnungen und Neuerungen im Alltag mit sich bringen werden, erklären wir hier.

Was bedeutet die neue DSGVO für Betroffene?

Die neue DSGVO soll die Rechte von Nutzern stärken, deren Daten gesammelt und verarbeitet werden. Beispielsweise sollen Nutzer sozialer Netzwerke deutlich leichter Zugang zu ihren Daten erhalten und einfacher als bisher darüber informiert werden können, was eigentlich mit den Daten passiert. Zudem wurde das Recht auf die Löschung von Inhalten nun gesetzlich gefestigt. Bislang wurde das zwar durch Gerichte schon umgesetzt. Ein Gesetz, das den Anspruch auf die Löschung, beispielsweise von Suchergebnissen in Google, regelt, gab es bislang allerdings nicht.

Das soziale Netzwerk Instagram hat bereits viele Wochen vor dem eigentlichen Inkrafttreten der neuen DSGVO wichtige Änderungen für seine Nutzer vorgenommen. So können Instagram-Nutzer ihre Daten nun gesammelt in einer Übersicht auf einer speziellen Webseite herunterladen. Das eigene Daten-Archiv enthält alle veröffentlichten Fotos, Kommentare und Profilinformationen, die der Nutzer in dem sozialen Netzwerk veröffentlicht hat. Die Funktion namens „Daten-Download“ lässt sich über den Internetbrowser aufrufen. Dazu müssen Instagram-Nutzer in der Webversion des Netzwerks unter Einstellungen – Privatsphäre und Sicherheit den entsprechenden Link anklicken.

Gegenüber TechCrunch soll ein Instagram-Sprecher aber bereits angekündigt haben, dass der Daten-Download künftig auch über die App möglich sein soll. Wer seinen gesammelten Datensatz von Instagram herunterladen möchte, muss sich im schlimmsten Fall 48 Stunden gedulden. Denn die Zusammenstellung des ZIP-Archivs kann bis zu zwei Tage in Anspruch nehmen, sagt Instagram. Das wird vermutlich aber nur bei sehr aktiven Instagram-Nutzern, wie etwa Influencern, der Fall sein. Mit der Einführung des Daten-Downloads erfüllt Instagram als erstes soziales Netzwerk das „Recht auf Datenübertragbarkeit“ der neuen DSGVO.

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Das ändert sich in Deutschland für Jugendliche

Die DSGVO regelt auch, wann eine Datenverarbeitung überhaupt zulässig ist. Eine wichtige Rolle spielt hier das Alter der Betroffenen. Demnach muss die Einwilligung zur Datenverarbeitung des Nutzers vorliegen. Meist geschieht das durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und AGB automatisch. Bislang ging das ab einem Alter von 13 Jahren. Jüngere Nutzer brauchten offiziell die Erlaubnis ihrer Eltern. Nach der neuen DSGVO liegt das Mindestalter für die Einwilligung in die Datenverarbeitung nun jedoch bei 16 Jahren. Es sei denn, die einzelnen EU-Staaten senken das Alter auf 13 Jahren. In Deutschland ist das nicht geschehen. Deshalb hat auch der zu Facebook gehörende Messenger WhatsApp bereits das Nutzungsalter auf 16 Jahre hochgeschraubt. Jüngere Nutzer müssen ihren Erziehungsberechtigungen nun offiziell die Einwilligkungserklärung zeigen, bevor sie WhatsApp nutzen können. Wie man das umgehen kann, erklären wir im Artikel zur neuen Altersbegrenzung bei WhatsApp.

Ende Mai drohen Bußgelder

Auch andere soziale Netzwerke und alle Portale, die Daten von Nutzern sammeln und verarbeiten werden spätestens Ende Mai die neue EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen müssen. Dazu gehört neben dem neu geregelten Auskunftsrecht auch das Recht auf die Datenportabilität, wie sie Instagram bereits umgesetzt hat, oder das „Recht auf Vergessenwerden“, wie es Google bereits seit Jahren auch ohne geregeltes Gesetz anbietet. Zudem regelt die neue DSGVO die Informationspflichten von Unternehmen neu. Demnach müssen Unternehmen beispielsweise Datenschutzerklärungen oder sonstige wichtige Informationen wie AGB „umfangreich, präzise, transparent und verständlich in leicht zugänglicher Form“ bereitsstellen. In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass soziale Netzwerke Gesetzeslücken ausnutzten und beispielsweise mit Nutzungsbedingungen und AGB in fremden Sprachen arbeiteten.

In den kommenden Wochen werden also zwangläufig alle sozialen Netzwerke und Portale, die Daten sammeln, Änderungen und Anpassungen ihrer Datenschutzbestimmungen vornehmen müssen. Tun sie dies nicht, drohen nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung hohe Bußgelder.