Telefonate ins EU-Ausland sollen günstiger werden

Die Kosten für Telefonate aus dem EU-Auslands ins Heimatland oder in andere EU-Länder sind durch die EU-Roaming-Verordnung mittlerweile reguliert. Wer aber aus Deutschland Freunde und Familie im Ausland anrufen möchte, zahlt zum Teil noch immer horrende Summen. Diese Verbindungskosten ins EU-Ausland möchte die Europäische Union nun ebenfalls deckeln. Das Parlament hat mit großer Mehrheit für eine entsprechende Anpassung der Kosten für die Telefonie ins EU-Ausland gestimmt. Bei maximal 19 Cent pro Minute und 6 Cent pro SMS soll die Höchstgrenze für Telefonate und SMS aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat künftig liegen.

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Telefonie ins EU-Ausland: Bis zu 1,99 Euro pro Minute sind zu viel

Die Kosten für Gesprächsminuten sollen laut der EU dabei sowohl für Handy-Telefonate als auch Telefonate aus dem Festnetz gelten. Gibt der Rat der Mitgliedstaaten grünes Licht, könnten die neuen Regelungen bereits im Mai 2019 in Kraft treten – pünktlich zur Reisesaison im Sommer.

Die unterschiedlichen Regelungen für Telefonate aus dem oder ins Ausland verwirrt viele Nutzer. Denn während die EU die Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen in EU-Länder bereits im Sommer 2017 abgeschafft hat, berechnen die deutschen Provider für Gespräche, die aus deutschen Netzen ins EU-Ausland geführt werden, noch immer hohe Kosten. Bis zu 1,99 Euro pro Minute können die Gebühren betragen. Aus diesem Grund zeigen sich die Verbraucherschützer sehr erfreut über die Regulierung der Kosten für Auslandstelefonate. „Dank der neuen Regelung werden Verbraucher ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen“, erklärte ein Sprecher des Europäischen Verbraucherverbands.

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Weitere Punkte auf der Agenda

Auch mit der Informationspflicht der Provider wird sich die EU beschäftigen. Kunden sollen künftig einen noch besseren Überblick über alle Konditionen eines Handy- oder Festnetz-Vertrages erhalten. Diese Informationen sollen auch Angaben zu eventuellen Kostenerstattungen beinhalten. Diese kann es beispielsweise dann geben, wenn Kunden noch Restguthaben beim ehemaligen Anbieter offen haben.

Es wird auch über ein einheitliches Notrufsystem nachgedacht. Kommt es beispielsweise zu Anschlägen oder Naturkatastrophen, sollen Handy-Nutzer künftig per SMS oder App gewarnt werden. Dafür müssen die Provider allerdings die Standortdaten eines Kunden an die Notrufdienste weitergeben dürfen. Und das darf nur im Einklang mit den derzeitigen Datenschutzvorschriften passieren.