Apple umgeht iPhone-Verkaufsverbot mit einfachem Trick

Der Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm dauert an. Apple soll mit Geschäftsgeheimnissen von Qualcomm Modems von Konkurrent Intel verbessert und damit anschließend Qualcomm unter Preisdruck gesetzt haben. Im November 2017 gab es die erste Klage, im September 2018 wurde sie erweitert. Schlussendlich hat Apple den Patentstreit in erster Instanz verloren und nahm ältere iPhone-Modelle aus den Stores. Doch nun hat das Unternehmen einen Ausweg gefunden und kann zwei Modelle wieder in Deutschland verkaufen.

Update vom 14. Februar 2019

iPhone 7 und iPhone 8 künftig wieder in Deutschland erhältlich

Für Apple-Fans gibt es gute Neuigkeiten. Sowohl das iPhone 7 und iPhone 8 sind künftig wieder in Deutschland erhältlich – und das ganz offiziell. Nach dem Urteil des Landgericht München wurde sowohl für das 2016er und 2017er Modell als auch das iPhone X ein Verkaufsstopp verhängt. Dabei ging es um den Rechtsstreit zwischen Qualcomm und Apple. Der Chiphersteller bezichtigte das Unternehmen aus Cupertino der Patentsverletzung und gewann vor Gericht. Der Streit wird jedoch auch in weiteren Ländern ausgetragen, weswegen dieses Urteil nur den deutschen Markt betrifft.

Doch nun teilt Apple mit, dass das iPhone 7 und iPhone 8 künftig mit neuen Kommunikationschips in Deutschland verkauft werden – und zwar von Qualcomm. Die Chips des Herstellers Qorvo müssen weichen. Der Hersteller integriert seine Technik mit den Kommunikationschips von Intel, weswegen Apple gezwungen war, seinen Lieferanten komplett auszutauschen. Schon im Vorfeld wurde dieser „Trick“ vermutet, da das Verkaufsverbot allgemein als löchrig galt. Mit dieser technischen Modifizierung ist es für Apple nun aber wieder möglich, die iPhone-Modelle hierzulande auf dem Markt anzubieten.

Alle Hintergründe und weiteren Meldung zum Rechtsstreit zwischen Qualcomm und Apple haben wir hier für Dich gesammelt:

Update vom 19. Januar 2019

Gericht untersagt Apple irreführende Aussagen zur iPhone-Verfügbarkeit

Der Streit zwischen Apple und Qualcomm nimmt kein Ende. Im Dezember unterlag Apple bereits in einem Prozess, bei dem es um die unrechtmäßige Verwendung von patentierten Techniken, die durch einen angepassten Stromverbauch der Telekommunikationschips dafür sorgen, dass der Akku des Smartphones länger hält. In einem weiteren Prozess Mitte Januar hatte Apple allerdings mehr Glück.

Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landgericht Mannheim eine weitere Klage von Qualcomm am 15. Januar abgewiesen, bei der es um ein Patent zu Schaltkreis-Technik gehen sollte. Die Begründung des Gerichtes: Anders als beim im Dezember verhandelten Patent-Streit, würde Apple dieses Patent nicht verletzen. Qualcomm kündigte Berufung an.

Doch eine ganz frische Entscheidung vom Landgericht München dürfte Qualcomm über die kürzliche Schlappe hinwegtrösten. Das Gericht hat es Apple per einstweiliger Verfügung untersagt, irreführende Aussagen zur Verfügbarkeit der iPhones in Deutschland zu tätigen. In einer Presseerklärung hatte Apple geschrieben, dass alle iPhone-Modelle für Kunden durch Mobilfunkbetreiber und Händler deutschlandweit verfügbar blieben. Diese Aussage ist aber falsch und erweckt bei Verbrauchern den Glauben, dass das iPhone 7 (Plus) und iPhone 8 (Plus) weiterhin in den Läden verkauft werden würden. Doch das vor etwa einem Monat erwirkte iPhone-Verkaufsverbot bleibt weiterhin bestehen.

Update vom 04. Januar 2018

iPhone 7 und iPhone 8 nicht mehr in Deutschland erhältlich

Dem Chiphersteller Qualcomm ist es nach monatelanger Verhandlungen gelungen, vor dem Landgericht München ein iPhone-Verkaufsverbot im Zusammenhang mit einem Patentstreit gegen Apple zu erwirken. Nun tritt das Urteil vom 20. Dezember 2018 in Kraft: Apple darf das iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X hierzulande nicht mehr über die Ladentheken seiner Apple Stores verkaufen. Letzteres hatte der Hersteller mit der Vorstellung der neuen iPhone Xs-Modelle jedoch zuvor eingestellt. Diese jüngsten Geräte sind von dem Verkaufsverbot jedoch nicht betroffen. Die betroffenen Geräte verstoßen laut Qualcomm gegen Patente des Chip-Herstellers. Dabei handelt es sich um Techniken, die durch einen angepassten Stromverbauch der Telekommunikationschips dafür sorgen, dass der Akku des Smartphones länger hält.

Nach Auffassung des iPhone-Konzerns greift das iPhone-Verkaufsverbot lediglich in den 15 Apple Stores in Deutschland. Das iPhone 7 und iPhone 8 sollen so weiterhin bei Mobilfunk-Betreibern erhältlich bleiben, wie Apple nach dem Urteil mitteilte. Dennoch fordert Qualcomm auch hier einen Verkaufsstopp. Die betroffenen Geräte müssten bei allen Einzelhändlern hierzulande eingezogen werden. Zudem muss Apple eine bislang nicht festgelegte Schadensersatz-Summe an Qualcomm zahlen.

Hinweise verschwinden von der Apple-Webseite

Auf der deutschen Webseite von Apple sind mittlerweile die Informationen zum iPhone 7 und iPhone 8 verschwunden, was bedeutet, dass das Verbot auch für den Online-Store greift. Nach dem Urteil kündigte der iPhone-Konzern aus Cupertino jedoch Berufung an. Für Qualcomm jedoch ist dies der erste Erfolg gegen Apple im Rechtsstreit, der derzeit weltweit ausgetragen wird.

Update vom 20. Dezember 2018

Urteil: Apple unterliegt Qualcomm vor Gericht

Der Verkaufsstopp ist eine unmittelbare Folge des Urteils, das das Landgericht München Ende Dezember im Streit zwischen Apple und Qualcomm gefällt hat.  Nach Ansicht des Gerichtes verstößt Apple gegen ein Qualcomm-Patent. Der Smartphone-Hersteller will aber gegen das Urteil des Münchner Landgerichts in Berufung gehen.

Apple hat nach Verkündung des Urteils bereits bestätigt, dass die betroffenen iPhone-Modelle nicht mehr in den deutschen Läden erhältlich sein sollen. Das bedeutet, dass das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr in den 15 offiziellen Apple Stores verkauft werden. Zumindest gilt diese Aussage, solange das Berufungsverfahren noch läuft. Ob der Verkauf auch im Online-Store von Apple vorerst eingestampft werden soll, ist hierbei allerdings nicht bekannt.

 iPhone-Verkaufsverbot gilt nicht für Vertriebspartner

Das heißt jedoch nicht, dass es nirgendwo mehr ein iPhone 7 oder 8 zu kaufen gibt. Bei den Vertriebspartnern und angeschlossenen Netzbetreibern gibt es die beiden Modelle weiterhin ganz normal zu kaufen. Es sieht derzeit so aus, als würde Qualcomm durchaus daran interessiert sein, ein Verkaufsverbot gegen Apple zu erlassen. Das würde den US-Chiphersteller allerdings rund 670 Millionen Euro an Sicherheitsleistung an Apple kosten.

Update vom 26. September 2018

Qualcomms Vorwürfe: Wie der Streit begann

Im Zuge der Ermittlungen Qualcomms wegen der bestehenden Apple-Klage sind gravierendere Erkenntnisse ans Tageslicht gekommen. So habe Apple nicht nur gegen die Lizenzbedingungen für die Software verstoßen, sondern sie darüber hinaus dafür verwendet, schlechtere Modems von Konkurrent Intel zu verbessern.

Stein des Anstoßes: Die Intel-Modems in den neuen iPhones

Das dadurch verbesserte Produkt habe Apple dann wiederum genutzt, um den Preis der Qualcomm-Modems zu drücken. Ziel dabei sei aber nach Angaben Qualcomms von Anfang an gewesen, zu Konkurrent Intel zu wechseln. Das sei aber erst durch die mit illegalen Mitteln herbeigerufene Verbesserung der Intel-Chips möglich gewesen. Zusammengefasst wirft Qualcomm nichts weniger als Wirtschaftsspionage und (erneut) unlauteres Verhalten vor.

Apple bestreitet erneut Qualcomms Vorwürfe

In einem Statement, dass der Website ArsTechnica vorliegt, bestreitet der iPhone-Hersteller die  Vorwürfe der erweiterten Apple-Klage. Qualcomm erhebe erneut Anschuldigungen, ohne dafür Beweise vorlegen zu können, so Apple. Auch in den neuen Unterlagen, die Qualcomm beim Gericht in San Diego eingereicht habe, befänden sich keinerlei Beweise.

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Tatsächlich verwendet Apple in seinen neuen Modellen iPhone Xs, Xs Max und iPhone Xr nur noch Modems von Intel. Seit dem iPhone 7 verbaute Apple regional unterschiedliche Modems von Qualcomm und von Intel, davor ausschließlich von Qualcomm. Ob die neuen Vorwürfe nur Zeichen gekränkter Eitelkeit sind oder ob daran tatsächlich etwas dran ist, wird jetzt das Gericht klären müssen.

Am Anfang waren es nur Lizenzverstöße

Ursprünglich ging es in der Apple-Klage unter anderem darum, dass sich Apple angeblich nicht an eine Abmachung gehalten habe, die die Nutzung einer Qualcomm-Software hätte regeln sollen. Die Software sollte der Optimierung von zugekauften Modems für iPads und iPhones dienen.

Nach Angaben von Qualcomm hätte Apple dem Chiphersteller vertraglich geregelt Einsicht darüber geben müssen, wie Apple das Programm bei der Optimierung genau einsetzt. Apple habe diese Einsicht aber bislang verwehrt, so Qualcomm. Außerdem habe Apple entgegen der Vereinbarung keine Liste mit Personen vorgelegt, die Zugriff auf die Software hatten.